Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Marcel Schaufler, der über die Gewerbeberechtigungen der gewerblichen Vermögensberatung (Gisa 33938998; gemäß §94 z.95 Gewo 1994) sowie der Versicherungsagentur in der Form einer Mehrfachagentin (Gisa 28586807; gemäß §124 z.17 Gewo 1994) verfügt und gemäß dieser Gewerbeberechtigungen ihre Tätigkeit betreibt. Marcel Schaufler handelt im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf rechtmäßige, sorgfältige und redliche weise.
Marcel Schaufler vermittelt keine eigenen Produkte. Eine laufende Überprüfung der bestehenden Verträge erfolgt ausdrücklich nicht. Jeder Servicetermin ist eine freiwillige Zusatzleistung des Beraters und nicht verpflichtend.

Marcel Schaufler bietet ihren Kunden umfangreiche Beratung in Versicherungsangelegenheiten, zeigt Versorgungslücken auf und erarbeitet auf Wunsch Vorsorgekonzepte, um Deckungslücken zu schließen. Außerdem unterbreitet Marcel Schaufler auf Wunsch mehrere Versicherungsangebote, um den für die jeweiligen Kunden passendsten Versicherungsumfang zu finden. Marcel Schaufler ist als ungebundener Kreditvermittler tätig, und kann seinen Kunden aus mehreren Anbietern optimale Kreditverträge, sowohl in der Konsumkreditvermittlung, der Leasingvermittlung und insbesondere in der Hypothekarkreditvermittlung anbieten. Marcel Schaufler, verwaltet keine Kundengelder, weswegen das Berichtswesen nur direkt über die Produktanbieter möglich ist. Marcel Schaufler empfängt Entgelte von ebendiesen. Es handelt sich bei jeder Vermittlung um ein Einmalgeschäft, es gibt keine Nachbetreuungspflichten, eine Entwicklung des Kundenportfolios muss nicht laufend beobachtet werden.

Sämtliche Dokumente von Marcel Schaufler sind urheberrechtlich geschützt, jede Vervielfältigung, Änderung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Marcel Schaufler. Die Prospekte, die Marcel Schaufler an Kunden weitergibt, sind solche der Produktgeber, sowie dessen Marketingmaterialien Für diese Inhalte haftet der Produktgeber.

Marcel Schaufler ist nicht verpflichtet, die von den Kunden getätigten Angaben, Unterlagen und Informationen zu prüfen. Für die Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen der getätigten Geschäfte, muss sich ein Kunde mit einem Steuerberater in Verbindung setzen.

Beschwerdestelle über Versicherungsvermittler im Bmwfw: Johannesg. 2/1/2/28, 1010 Wien: 059090/04816
Ombudsstelle für Finanzdienstleister: KR Mag. Ing. Wally (fdl.ombudsstelle@wko.at)
059090/05550

 

Richtlinien zum Umgang mit Interessenskonflikten

Ziel ist es, Interessenskonflikte frühzeitig zu erkennen und soweit möglich zu vermeiden. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Interessenskonflikte, jedoch nicht vermeidbar sind. In diesem Fall werden wir betroffene Kunden über den Interessenskonflikt informieren. Die Kunden können sich somit auf wohlinformierter Basis entscheiden, ob sie das Geschäft trotz des Konfliktes wünschen.

 

Automatisiert gespeicherte Daten

Cookies sind kleine Textdateien, die die Website auf Ihrem Computer speichert, um diesen wiederzuerkennen, diese können Informationen über die Nutzung der Website enthalten. Die in den Cookies enthaltenen Informationen werden verwendet, um festzustellen, ob Sie eingeloggt sind, oder welche Daten Sie bereits eingegeben haben. Bei den meisten Web-Browsern werden Cookies automatisch akzeptiert. Durch Änderung der Einstellungen Ihres Browsers können Sie dies vermeiden. Sie können auf Ihrem PC gespeicherte Cookies jederzeit durch Löschen der temporären Internetdateien entfernen.

Konkret werden die im Folgenden genannten Cookies über die jeweilige Session hinaus gespeichert.

 

Google Analytics

Marcelschaufler.at benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung der Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Marcelschaufler.at nutzt die IP-Anonymisierung, daher wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers der Websites wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen der Websites vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Websites bezogenen Daten (inkl. Ihrer anonymisierten IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren.

Google Analytics nutzt folgende Cookies: _ga (Speicherdauer 2 Jahre), _gat (Speicherdauer 1 Minute), _gid (Speicherdauer 1 Tag)

 

Facebook Pixel

Mit Ihrer Einwilligung setzen wir innerhalb unseres Internetauftritts den „Besucheraktions-Pixel“ der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (“Facebook”) ein. Mit dessen Hilfe können wir die Aktionen von Nutzern nachverfolgen, nach dem diese eine Facebook-Werbeanzeige gesehen oder geklickt haben. So können wir die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und marktforschungszwecke erfassen. Die so erfassten Daten sind für uns anonym, das heißt wir sehen nicht die personenbezogenen Daten einzelner Nutzer. Diese Daten werden jedoch von Facebook gespeichert und verarbeitet, worüber wir Sie entsprechend unserem Kenntnisstand unterrichten. Facebook kann diese Daten mit ihrem Facebookkonto verbinden und auch für eigene Werbezwecke, entsprechend Facebooks Datensverwendungsrichtlinie verwenden https://www.facebook.com/about/privacy/. Sie können Facebook sowie dessen Partnern das Schalten von Werbeanzeigen auf und außerhalb von Facebook ermöglichen. Es kann ferner zu diesen Zwecken ein Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert werden.

Diese Einwilligung darf nur von Nutzern, die älter als 13 Jahre alt sind erklärt werden. Falls Sie jünger sind, bitten wir, Ihre Erziehungsberechtigten um Rat zu fragen.

Um sich beim Newsletter-Dienst von marcelschaufler.at anzumelden, benötigen wir mindestens Ihre E-Mail-Adresse, an die der Newsletter versendet werden soll. Weitere Angaben werden verwendet, um Sie im Newsletter persönlich anzusprechen oder um Rückfragen zu ermöglichen.

 

Newsletter

marcelschaufler.at verwendet für den Newsletterversand das Single Opt-In-Verfahren. Das heißt, dass marcelschaufler.at Ihnen den Newsletter zusenden wird, sobald Sie sich für den Newsletter-Dienst von marcelschaufler.at bei einer Bestellung durch Setzen eines Häkchens bzw. über die Website unter Angabe Ihrer E-Mailadresse angemeldet haben. Sie können einen bei uns abonnierten Newsletter jederzeit abbestellen. Dazu können Sie uns entweder eine E-Mail zusenden oder über einen Link am Ende des Newsletters eine Stornierung vornehmen. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert und für den Newsletterversand verwendet, bis Sie sich abmelden.

Zur Nutzung unserer Newsletter werden aus Gründen der Optimierung dieser Services statistische Daten erfasst. Die abonnierten Newsletter sowie die Nutzung derselben sind innerhalb der Newsletterengine jeweils dem Besteller zugeordnet.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

Wiederrufsrecht

Der Nutzer ist jederzeit berechtigt, seine Zustimmungserklärung per E-Mail an marcelschaufler.at zu widerrufen. Ein solcher Widerruf bewirkt die Unzulässigkeit der weiteren Verarbeitung der Daten des Nutzers und hat die Löschung des Nutzerprofils zur Folge.

marcelschaufler.at speichert und nutzt die vom Nutzer eingegeben und übermittelten Daten ausschließlich im hier genannten Umfang.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Schaufler Consulting GmbH als Vermögensberater

 

§ 1 Geltungsbereich

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere die Dienstleistung der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO. Im Hinblick auf die genannten Dienstleistungen ergänzen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Finanzdienstleisters. Für Fragen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung nicht geregelt sind, gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Finanzdienstleisters.

Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Besonderen Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kreditvermittler/ Kreditvermittlerin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

§ 2 Vermittlung und Beratung

Die Tätigkeit des Kreditvermittlers besteht darin, dem Kunden

1.    Kreditverträge oder sonstige Kreditierungen vorzustellen oder anzubieten,

2.    bei anderen als den in Z 1 genannten Vorarbeiten oder anderen vorvertraglichen administrativen Tätigkeiten zum Abschluss von Kreditverträgen oder sonstigen Kreditierungen behilflich zu sein, oder

3. für den Kreditgeber Kreditverträge abzuschließen oder bei sonstigen Kreditierungen für den Kreditgeber zu handeln.

Unter Beratungsdienstleistungen ist die Erteilung individueller Empfehlungen an den Kunden in Bezug auf ein oder mehrere Geschäfte im Zusammenhang mit Kreditverträgen zu verstehen. Solche Beratungsdienstleistungen sind in der Kreditvermittlung nicht umfasst und müssen gesondert vereinbart werden. Bietet ein Kreditvermittler solche Beratungsdienstleistungen an, wird er den Kunden darüber, sowie über die Konditionen, gesondert informieren.

 

§ 3 Informationspflichten des Kunden

Zur Abwicklung der Kreditanfrage benötigt der Kreditvermittler eine Reihe von Informationen vom Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Kreditvermittler bei ihm angeforderten Informationen und Unterlagen unverzüglich zu übermitteln.

Der Kunde ist verpflichtet, dies dem Kreditvermittler mitzuteilen, wenn er bereits bei einer anderen Stelle ein Kreditansuchen gestellt hat. Weiters hat es der Kunde dem Kreditvermittler mitzuteilen, wenn ein von ihm gestelltes Kreditansuchen, aus welchem Grund auch immer, abgelehnt worden ist.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass unrichtige und unvollständige Informationen dazu führen können, dass sein Kreditansuchen nicht erfolgreich ist. Für den Fall, dass der Kunde durch schuldhafte Fehlinformationen das Scheitern der Vermittlung herbeigeführt hat, ist der Kunde dem Kreditvermittler zum Schadenersatz, insbesondere zum Ersatz der entgangenen Vergütung, verpflichtet.

§ 4 Datenschutz, Bankgeheimnis

Sofern der Kunde dem Kreditvermittler per Telefon, Fax, Post oder E-Mail seine Daten bekannt gegeben hat, verarbeitet der Kreditvermittler diese Daten auf der Rechtsgrundlage Art 6 Abs 1 lit b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Kundenanfrage hin und Vertragserfüllung), um die Anfrage des Kunden zu bearbeiten und verarbeitet diese weiter, falls nachfolgend ein Vertragsverhältnis zustande kommt. Wenn der Kunde seine Daten dazu nicht bereitstellt, kann dessen Anfrage nicht bearbeitet werden und folglich auch kein nachfolgendes Vertragsverhältnis zustande kommen. Der Kreditvermittler ist für die Verarbeitung der Daten seiner Kunden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verantwortlich und wird diese Daten gemäß den Bestimmungen des in Österreich geltenden Datenschutzrechts und sohin insbesondere nach der DSGVO, dem Datenschutzgesetz (DSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) verarbeiten.

Für die Zwecke der Kreditvermittlung entbindet der Kunde die beteiligten Banken gegenüber dem Kreditvermittler gem § 38 Abs 2 Z 5 BWG vom Bankgeheimnis.

 

§ 5 Dauer des Auftrages; Erfolg

Die Kreditvermittlung ist dann erfolgreich, wenn eine Kreditzusage innerhalb von 60 Tagen nach Vorlage aller Unterlagen an den Kunden übermittelt wird. Der Kunde verpflichtet sich, während des aufrechten Vermittlungsauftrages den Kreditvermittler über zusätzliche Kreditanfragen im Voraus zu informieren.

§ 6 Entgelte

Grundsätzlich erhält der Kreditvermittler vom Kreditgeber eine Provision, die sein Tätigwerden honoriert. Der Kunde schuldet dem Kreditvermittler nur dann ein Entgelt für dessen Tätigkeit, wenn dies vor Abschluss des Kreditvertrages auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger vereinbart worden ist. Es gelten dabei primär die Bestimmungen des zwischen dem Kunden und dem Kreditvermittler abgeschlossenen Kreditvermittlungsauftrags und subsidiär die gesetzlichen Regelungen.

§ 7 Informationspflichten des Kreditvermittlers

Den Kreditvermittler trifft gegenüber dem Kunden eine Reihe von Informationspflichten. Um diesen Informationspflichten nachzukommen, wird der Kreditvermittler dem Kunden Informationsmaterial übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Informationsmaterial aufmerksam zu lesen. Der Kunde verpflichtet sich weiters, erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn er die vom Kreditvermittler zur Verfügung gestellten Informationen zur Kenntnis genommen hat.

 

§ 8 Umschuldungen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es dem Kreditvermittler aufgrund seiner Standesregeln verboten ist, im Zuge einer Umschuldung Kredite anzubieten oder zu vermitteln, bei denen der effektive Jahreszinssatz gegenüber dem effektiven Zinssatz des abzulösenden Kredits bei Einrechnung der Provision eine monatliche wirtschaftliche Mehrbelastung für den Kunden bedeuten würde.

Eine Änderung des Risikos (zB Zins oder Währungsrisiko) oder der Sicherheiten kann eine wirtschaftliche Belastung oder Entlastung für den Kunden darstellen.

Droht dem Kunden die Zahlungsunfähigkeit, so wird dem Kunden das Aufsuchen einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle empfohlen.

§ 9 Besondere Risiken bei Krediten mit Tilgungsträger

Ein Kredit mit Tilgungsträger ist ein Kredit, bei dem die Zahlungen des Kunden zunächst nicht der Tilgung des Kreditbetrags, sondern der Bildung von Kapital auf einem Tilgungsträger dienen und vorgesehen ist, dass der Kredit später zumindest teilweise mit Hilfe des Tilgungsträgers zurückgezahlt wird. Tilgungsträger können Wertpapiere, Kapitallebensversicherungen oder sonstige Finanzprodukte sein.

Bei Krediten mit Tilgungsträger besteht insbesondere das Risiko, dass die Entwicklung des Tilgungsträgers nicht ausreicht, um den Kredit wie geplant mit Hilfe des Tilgungsträgers zurückzuzahlen. Um dieses Risiko zu verdeutlichen, wird der Kreditvermittler dem Kunden zusätzliche Informationen übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, diese Risikoinformationen aufmerksam zu lesen und erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn er diese Risikoinformationen zur Kenntnis genommen hat.

§ 10 Besondere Risiken bei Fremdwährungskrediten

Ein Fremdwährungskredit ist ein Kreditvertrag, bei dem der Kredit auf eine andere Währung lautet als die, in der der Verbraucher sein Einkommen bezieht oder die Vermögenswerte hält, aus denen der Kredit zurückgezahlt werden soll, oder auf eine andere Währung als die Währung des Mitgliedstaats lautet, in welchem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

Bei einem Fremdwährungskredit besteht insbesondere das Risiko, dass Schwankungen des Wechselkurses und / oder des Zinssatzes zu einer erhöhten Belastung des Kreditnehmers führen. Um dieses Risiko zu verdeutlichen, wird der Kreditvermittler dem Kunden zusätzliche Informationen übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, diese Risikoinformationen aufmerksam zu lesen und erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn er diese Risikoinformationen zur Kenntnis genommen hat.

§ 11 Beschwerden

Bei Beschwerden besteht die Möglichkeit, die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister in Anspruch zu nehmen. Diese ist per E-Mail unter fdl.ombudsstelle@wko.at erreichbar.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung durch das FIN-NET (http://www.bankenschlichtung.at/) oder die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://www.verbraucherschlichtung.or.at/).

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Schaufler Consulting GmbH als Versicherungsmakler

 

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (im Folgenden kurz: „Versicherungsmakler“) und dem Versicherungskunden als vereinbart und bilden fortan eine für den Versicherungskunden und den Versicherungsmakler verbindliche Grundlage im Geschäftsverkehr. Der Versicherungsmakler erklärt, ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) tätig zu werden, Geschäfte anzubahnen und Verträge abzuschließen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Versicherungskunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil.

 

  1. Allgemeines

Der Versicherungsmakler vermittelt ohne Rücksicht auf eigene oder fremde Interessen, insbesondere unabhängig von den Interessen des Versicherungsunternehmens, Versicherungsverträge zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungskunden. Trotz des Umstandes, dass der Versicherungsmakler für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig wird, hat er überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.

 

  1. Pflichten des Versicherungsmaklers
  1. Die Interessenwahrungspflicht des Versicherungsmaklers umfasst die fachgerechte Aufklärung und Beratung des Versicherungskunden über den zu vermittelnden Versicherungsschutz und stützt sich auf eine ausgewogene Untersuchung des österreichischen Markts.
  2. Der Versicherungsmakler verpflichtet sich, dem Versicherungskunden den nach den Umständen des Einzelfalles bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Die diesbezügliche Interessenwahrungspflicht des Versicherungsmaklers ist, soweit im Einzelfall nicht durch ausdrückliche Übereinkunft Abweichendes vereinbart wurde, örtlich auf Versicherungsgesellschaften mit Sitz in Österreich beschränkt.
  3. Gegenüber Unternehmern werden die Pflichten des Versicherungsmaklers gemäß § 28 Z 4 MaklerG (Bekanntgabe der für den Kunden durchgeführten Rechtshandlungen, Aushändigung einer Durchschrift der Vertragserklärung des Kunden; Aushändigung der Polizze sowie der Versicherungsbedingungen) ausgeschlossen.
  4. Gegenüber Konsumenten und Unternehmern werden die Pflichten des Versicherungsmaklers gemäß § 28 Z 6 MaklerG (Unterstützung bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles und bei der Fristenwahrung) und § 28 Z 7 MaklerG (laufende Überprüfung der bestehendenVersicherungsverträge) ausgeschlossen, soweit im Einzelfall nicht Abweichendes vereinbart wurde. 

     

    4. Pflichten des Versicherungskunden
  1. Der Versicherungskunde stellt dem Versicherungsmakler unaufgefordert, rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß sämtliche Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung, die der Versicherungsmakler zur bestmöglichen Erfüllung seiner Vermittlungstätigkeit benötigt. Diese Informationspflicht umfasst auch die unverzügliche und unaufgeforderte Mitteilung jeglicher für die Versicherungsdeckung relevanter Veränderung, wie z.B.  Änderung des Risikos, der Adresse, des Tätigkeitsbereiches, Auslandstätigkeit, etc.
  2. Der Versicherungskunde hat an der Risikoanalyse nach Kräften mitzuwirken und sämtliche gefahrerhebliche Umstände mitzuteilen. Insbesondere ist es Aufgabe des Versicherungskunden, die Versicherungssummen korrekt zu ermitteln und dem Versicherungsmakler bekannt zu geben. Sofern erforderlich hat der Versicherungskunde an einer Risikobesichtigung durch den Versicherungsmakler oder den Versicherungsunternehmer nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen.
  3. Der Versicherungskunde wird alle durch die Vermittlung des Versicherungsmaklers übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Antrag überprüfen und dem Versicherungsmakler zur Berichtigung mitteilen.

     

    5. Haftung des Versicherungsmaklers
  1. Die Haftung des Versicherungsmaklers und seiner Erfüllungsgehilfen ist für die gesamte Geschäftsverbindung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gegenüber Konsumenten (§ 1 KSchG) gilt der Haftungsausschluss nur für andere als Personenschäden. Im Bereich der groben Fahrlässigkeit wird – außer gegenüber Konsumenten (§ 1 KSchG) – eine Haftungshöchstgrenze von € 1.000.000.- für einen einzelnen Schadenfall bzw. € 1.500.000.- für sämtliche Schadenfälle eines Jahres vereinbart. Der Versicherungsmakler haftet – sofern der Versicherungskunde nicht als Konsument (§1 KSchG) zu behandeln ist – jedoch höchstens im Umfang des eingetretenen Vertrauensschadens, soweit dieser durch die Haftpflichtversicherung des Versicherungsmaklers gedeckt ist.
  2. Der Versicherungsmakler haftet nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung von dem Versicherungskunden obliegenden Pflichten insbesondere der Ermittlung der Versicherungssumme resultieren.
  3. Der Versicherungskunde hat den Versicherungsmakler unverzüglich nach Kenntnis eines eingetretenen Schadens zu verständigen und alle Vorkehrungen in Entsprechung seiner Schadensminderungspflicht zu treffen.
  4. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn durch den Versicherungsmakler unterfertigter Antrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt und der Annahme durch den Versicherungsunternehmer bedarf. Der Versicherungskunde nimmt weiter zur Kenntnis, dass zwischen Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherungsunternehmer ein ungedeckter Zeitraum entstehen kann. Aus diesem Umstand kann eine Haftung des Versicherungsmaklers nicht abgeleitet werden.
  5. Voraussetzung für ein Haftungsverhältnis des Versicherungsmaklers gegenüber dem Versicherungskunden ist das Vorliegen eines schriftlichen Vermittlungsauftrages. Aus mündlich erteilten Aufträgen kann – außer vom Konsumenten (§ 1 KSchG) – keine Haftung des Versicherungsmaklers abgeleitet werden.
  6. Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsmakler verjähren innerhalb von 6 Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten Schaden und Schädiger kannten (oder kennen mussten (relative Verjährung), spätestens jedoch innerhalb von 3 Jahren ab dem anspruchsbegründenden Schadensfall (absolute Verjährung). Gegenüber Konsumenten (§ 1 KSchG) gilt sowohl für im Bereich der relativen, als auch im Bereich der absoluten Verjährung eine Frist von 3 Jahren ab den jeweils zuvor genannten Zeitpunkten als vereinbart.

     

    6. Provision – Honoraranspruch

    Eine Provision steht dem Versicherungsmakler – soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – seitens des Versicherungskunden nicht zu. Dies gilt auch hinsichtlich eines allfälligen Honoraranspruches des Versicherungsmaklers für erbrachte Beratungsleistungen. Der Anspruch des Versicherungsmaklers auf den Ersatz von Barauslagen bleibt durch diese Bestimmung unberührt.

     

    7. Geheimhaltung – Datenschutz
  1. Der Versicherungsmakler ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Versicherungskunden, die ihm im Rahmen seiner Beratungstätigkeit bekannt wurden, zu wahren und dem Versicherer nur solche Informationen weiterzugeben, welche zur Beurteilung des zu versichernden oder des versicherten Risikos notwendig sind.
  2. Der Versicherungskunde ist einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten automationsunterstützt vom Versicherungsmakler verarbeitet und zum Zweck der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten an Dritte weitergegeben werden. Diese Einwilligung kann vom Versicherungskunden jederzeit widerrufen werden. Unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung kann jederzeit verlangt werden. 

     

    8. Schlussbestimmungen
  1. Änderungen und/oder Ergänzungen der umseitigen Bevollmächtigung sowie der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von dem Schriftlichkeitsgebot. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Konsumenten (§ 1 KSchG).
  2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Abschnitte des Bevollmächtigungsvertrages sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Verbindlichkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
  3. Erfüllungsort ist der Ort der Berufsniederlassung des Versicherungsmaklers. Bei Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Ort der Berufs-niederlassung des Versicherungsmaklers anzurufen, sofern im Einzelfall keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Für Klagen gegen Konsumenten (§1 KSchG) ist das sachlich zuständige Gericht am Ort ihres Wohnsitzes, ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder ihrer Beschäftigung zuständig.
  4. Ausdrücklich wird die Anwendung österreichischen Rechts mit Ausnahme internationaler Verweisungsnormen vereinbart.

     

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