Trotz Corona-Lockdown stehen sie schon in den Startlöchern: Die passionierten Wintersportler. Sie warten auf das offizielle „GO“ der Regierung, um die verschneiten Berge zu bezwingen. Ski, Snowboard, Schneeschuhe & das gesamte Equipment stehen schon bereit und warten auf ihren Einsatz. Dennoch wird die Euphorie durch die steigenden Alpinunfälle gedrückt. Alleine im Jahr 2019 verloren 304 Personen ihr Leben in Österreichs Bergen, wie aus der Alpinunfallstatistik des Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit hervorgeht. Zudem wurden in selbigen Zeitraum 7.724 Verletzte verzeichnet. Diese Zahlen beweisen: Wintersport in den Bergen ist alles andere als berechenbar und ungefährlich.
Unfallversicherung für passionierte Winter- und Bergsportler
Der Wintersport in den Bergen kann durchaus kostspielig werden, insbesondere bei einem Unfall mit alpiner Bergung. Da solch ein Unfall als Freizeitunfall kategorisiert ist, werden die Bergungskosten nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Erfahrungsgemäß befinden sich Bergungskosten schnell beim 5-stelligen Bereich. Will man nicht auf den Kosten sitzenbleiben, so ist man als Winter- und Bergsportler auf eine private Unfallversicherung oder eine Bergungskostenversicherung angewiesen. Während eine private Unfallversicherung umfassenden finanziellen Schutz bietet, deckt die Bergungskostenversicherung – wie der Name schon sagt – Kosten für Suche, Bergung und Rettung nach einem Alpinunfall. Zudem kann jene Versicherung sehr kurzfristig abgeschlossen werden und erlaubt damit spontane Ausflüge in die Berge.
Vorteile einer privaten Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung gleicht durch einen Unfall entstandene finanzielle Nachteile aus. Kurzgefasst: Die private Unfallversicherung bringt Geld. So schüttet die Versicherung bei definierten Szenarien einen gewissen Geldbetrag aus. Das umfasst u.a. die Folgen einer dauernden Invalidität, einen Unfall mit Todesfolge, Tag- und Spitalgeld – sofern der Krankenhausaufenthalt Folge eines Unfalls ist – sowie Unfallkosten, inklusive Bergungs-, Rückholungs- und Heilkosten. Es bietet sich an eine private Unfallversicherung mit einer privaten Krankenversicherung, zumindest aber mit einem „Sonderklasse-Package“, zu koppeln, um für alle möglichen Situationen gewappnet zu sein. Kommt es beispielsweise zu einem schweren Alpinunfall, übernimmt die private Unfallversicherung die Bergungskosten und zahlt zusätzlich Taggeld. Im Krankenhaus wird durch die Sonderklasse ein Einzelzimmer belegt und es gibt ausreichend Zeit und Raum, um sich ehestmöglich von dem Unfall zu erholen. Sollte es zu einer Operation oder teuren Nachbehandlungen kommen, so werden auch diese Kosten übernommen. Aber eines gilt es zu beachten: Ist der Unfall eine Folgeerscheinung aus erhöhtem Alkoholkonsum – Stichwort Après-Ski – so ist die Versicherung ab einem definierten Promillewert nicht verpflichtet die Kosten zu decken.
Brandgefährliche Weihnachten
In der Weihnachtszeit gibt es jedoch, insbesondere in den eigenen vier Wänden, weitere Gefahren. An oberster Stelle steht hier die Brandgefahr durch Kerzen auf Adventkränzen und Christbäumen. Binnen weniger Millisekunden können angebrachte Weihnachtsdekoration oder die Tannennadeln Feuer fangen und nach einigen Minuten steht das gesamte Wohnzimmer in Flammen. Ein Szenario, das sich niemand wünscht. Trotzdem wird es jedes Jahr zu Weihnachten brandgefährlich. In solchen Situationen springt die Haushaltsversicherung ein, um den finanziellen Schaden zu mindern oder gänzlich zu übernehmen. Jedoch muss hier angemerkt werden, dass es sich dabei tendenziell um einen Schaden mit grober Fahrlässigkeit handelt. Nur wenn eine Haushaltsversicherung den Punkt der groben Fahrlässigkeit umfasst, werden sie bei einem durch eine Kerze ausgelösten Brand einspringen. Umso wichtiger ist es, bei Abschluss der Haushaltsversicherung alle etwaigen Szenarien zu berücksichtigen.
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