Oh Gott, ich hab‘ geerbt! – Worauf du im Falle eines Immobilienerbes achten solltest
Um zu erben, muss nicht immer unbedingt eine geliebte Person verstorben sein. Es ist auch möglich, bereits zu Lebzeiten ein Haus oder eine Wohnung zu vererben. Welche rechtlichen Schritte notwendig sind, was du im Falle einer Erbauszahlung beachten solltest und wie du dein Erbe am kostengünstigsten renovierst, erfährst du in diesem Artikel.
Ein Haus kann man nicht teilen
Sehr häufig kommt es vor, dass Eltern oder Großeltern ihren Nachkommen Immobilien vererben. Gibt es jedoch mehrere Kinder oder Enkelkinder, sollen alle gleichviel bekommen. Ein Haus zu teilen oder zu vierteln ist aber leider nicht möglich. Deshalb erbt üblicherweise eine Person, welche dann die anderen anteilsmäßig auszahlt. Bist du selbst der/die Immobilienerb*in, solltest du dabei auf Folgendes achten:
- Lass die Immobilie schätzen
Zunächst ist es wichtig, den aktuellen Verkehrswert deines Hauses bzw. deiner ‚neuen‘ Wohnung zu schätzen. Anhand dessen kann erst die anteilige Auszahlungssumme berechnet werden. - . Informiere dich über deine steuerlichen Pflichten
Die Steuergesetze zu Schenkungen und Erbschaften ändern sich regelmäßig. Es kann hilfreich sein, im Zweifelsfall eine Steuerberatung hinzuzuziehen, um über die aktuelle Lage und deine Pflichten perfekt im Bilde zu sein. - Kümmere dich um eine notarielle Beglaubigung
Sobald die Summen feststehen und du einen oder mehrere Personen auszahlst, lass dies von einem Notar beglaubigen. Um die Auszahlungen vorzunehmen, muss üblicherweise ein Kredit bzw. eine Hypothek auf die Immobilie aufgenommen werden. Um diesen zu bekommen, brauchst du ebenfalls die notarielle Bestätigung über die Auszahlungsansprüche. - . Analysiere deine Kreditmöglichkeiten
Viele Erben denken, eine Erbauszahlung sei lediglich durch einen Konsumkredit möglich. Konsumkredite in Höhe von mehreren Hundertausend Euro sind jedoch üblicherweise sehr teuer. Ein Hypothekalkredit auf deine Immobilie ist hierbei wesentlich kostengünstiger.
Renovierung inklusive
Es zahlt sich häufig aus, im Zuge einer Erbschaft die erhaltene Immobilie auch gleich renovieren zu lassen. Egal ob Umbau, Zubau oder das Ausbessern alter Baumängel – oft ist auch hierfür ein Kredit notwendig.
In diesem Falle lohnt es sich ebenfalls, einen Hypothekalkredit auf das Haus bzw. die Wohnung aufzunehmen. Dazu braucht es zunächst einen genauen Renovierungs- bzw. Umbauplan, um das gewünschte Kreditvolumen zu berechnen. Dieses kann – je nach Höhe und Aufwand – so wie auch bei einem Neubau nach Baufortschritt ausbezahlt werden, welcher durch Handwerker- und Baufirmen-Rechnungen bestätigt wird.
Egal ob Erbe, Umbau oder Renovierung: Ich berate dich sehr gerne bei der Wahl der richtigen Kreditfinanzierung für deine Bedürfnisse. Melde dich dafür einfach und unverbindlich für dein erstes Beratungsgespräch mit mir:
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