Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und eine sichere Pension: Mach dir dein Arbeitsleben gemütlich!
Als Einzelunternehmer*in endlich auch mal ein 13. und 14. Gehalt? Als Angestellte*r eine sichere Pension ohne zusätzliche Aufwendungen? Klingt das für dich noch unmöglich? Dann solltest du auf jeden Fall den heutigen Blogartikel zu Ende lesen…
§14-Fonds – Der Schlüssel zum Urlaubs- und Weihnachtsbonus
Für viele KMU und selbstständige Einzelunternehmer*innen sind Annehmlichkeiten wie ein 13. und 14. Gehalt ein lange gehegter Traum. Doch die Realität sieht häufig anders aus: Nach der Steuererklärung bleibt statt einem Bonus in der Brieftasche oft eine Flaute auf dem Konto. Genau diese Realität kannst du in Zukunft ändern. Die Lösung heißt: §14-Fonds.
§14-Fonds sind eine spezielle Auswahl an Fonds, in die du als KMU oder Selbstständige*r jährlich maximal 13 Prozent deines nicht entnommenen Gewinns investieren kannst. Der Betrag darf dabei 41.450€ nicht überschreiten.
Um die Höhe deines Gewinnfreibetrages zu ermitteln, muss zunächst geklärt werden, welche selbstständigen Einkunftsarten zu deinem Jahresgewinn beitragen. Ein gutes Tool, um einen schnellen ersten Eindruck zu bekommen, ist dafür der kostenlose Online-Gewinnfreibetragsrechner von Arts Asset Management. Bei komplizierteren Fällen bzw. wenn mehrere selbstständige Einkunftsarten zusammenkommen, empfehle ich dir allerdings auf jeden Fall eine persönliche Beratung.
Sobald dein Jahresgewinn feststeht, darfst du davon 13 Prozent in die sogenannten §14-Fonds investieren und somit steuerfrei stellen. Bedingung dafür: Die ausgewählten Fonds müssen mindestens 4 Jahre lang gehalten werden.
Besonders bei höheren Summen empfiehlt es sich, die Fonds klug auszuwählen und das Risiko zu streuen, indem du in unterschiedliche Produkte investierst.
Die Fondsauswahl triffst du nach Kriterien wie:
- Fondsgröße
- Ausschüttungsklasse
- Performanceergebnisse der vergangenen Jahre
- Risikoklasse usw.
Auch dazu ist eine individuelle Beratung äußerst sinnvoll. Denn das Geld, das du heute investierst, soll sich im besten Fall in Zukunft von selbst vermehren.
Investitionen in die Betriebliche Altersvorsorge (BAV) – Pensionslücke schließen leicht gemacht!
Während du als unselbstständige*r Arbeitnehmer*in in den meisten Fällen von Weihnachts- und Urlaubsgeld profitierst, heißt dein Problem unter Umständen: Wer sorgt für meine Pension?
Denn die staatliche Vorsorge reicht mittlerweile in den wenigsten Fällen für ein angenehmes Leben im Alter. Alternativen sind mittlerweile meist private Pensionsversicherungen und Vorsorge-Produkte. Oft übersehen wird dabei die Möglichkeit der Betrieblichen Altersvorsorge, deren Vorteile jedoch zahlreich sind.
Allen voran: Du hast dabei keine zusätzlichen Aufwendungen. Denn der monatliche Vorsorgebetrag wird von deinem Bruttogehalt aufgewendet, während du dein Nettogehalt wie gewohnt ausbezahlt bekommst.
Außerdem bequem: All das übernimmt dein*e Arbeitgeber*in für dich! Denn für ihn bleibt ein Betrag von bis zu 25€ im Monat lohnsteuerfrei, wenn er sich dazu entschließt, ihn in die Zukunftssicherung seiner Mitarbeiter*innen zu investieren.
Du siehst also: Egal, ob du selbstständig oder unselbstständig arbeitest, es gibt immer zahlreiche Möglichkeiten, dein Geld auf intelligente Weise zu vermehren und anzulegen! Ich berate dich gerne persönlich zu allen diesbezüglichen Themen, helfe dir als Selbstständige*r bei der perfekten Fondsauswahl deiner §14-Fonds und erörtere mit dir, wie du als unselbstständige*r Arbeitnehmer*in von der Möglichkeit der Betrieblichen Altersvorsorge am klügsten profitierst.
Trage dich gleich hier für dein erstes Beratungsgespräch mit mir ein: https://calendly.com/marcelschaufler/beratungstermin